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Qualitätssicherung - Umweltschutz - Sicherheit
Für uns stehen neben der Kundenzufriedenheit vor allem die Qualitätssicherung an erster Stelle. Deshalb kombinieren wir hochwertige Technik mit flexiblem und kompetentem Personal. Dadurch versuchen wir durchweg den maximalen Nutzen für unsere Umwelt, unser Unternehmen sowie unsere Kunden zu erreichen. Aus diesem Grund sind wir zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten einsammeln, befördern, lagern, behandeln und verwerten. Um Transparenz zu schaffen haben wir unsere Zertifikate und weitere wichtige Nachweise nachfolgend für Sie zusammengetragen:
Wie in unserer Unternehmensphilosophie aufgezeigt lassen wir uns in regelmäßigen Abständen von verschiedenen Überwachungsorganen prüfen und versuchen uns stetig zu verbessern und ein höchstes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Da wir seit Mai 2020 über der gesetzlich geregelten Mengenschwelle unserer Entsorgungsanlage an wassergefährdeten Stoffen liegen, fallen wir unter die Störfallverordnung und werden als Störfallbetrieb geführt. Die Störfallverordnung ist in Deutschland die zentrale Vorschrift zur technischen Sicherheit von Industriebetrieben, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretender Störfälle bei technischen Anlagen regeln soll. Es sind die Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, die in der Störfallverordnung vom Gesetzgeber definiert wurden. Hierfür regelt der Gesetzgeber, dass die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles informiert werden muss. Um diesem Schutz nachzugehen informieren wir nachfolgend über uns, die Firma BEB Entsorgungs GmbH, als Störfallbetrieb sowie den damit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfalle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren. Letzter VOB Störfall-V nach §17 Abs. 2 Störfall-V und Überwachungsplan zum §17 Abs. 1 Störfall-V wurde am 24.09.2020 durch das Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführt.