Wir prüfen Ihre Abscheideranlage bei der Generalinspektion!
Jede Abscheideranlage muss vor ihrer Inbetriebnahme und danach regelmäßig in Abständen von höchstens fünf Jahren einer umfassenden Abscheiderprüfung durch unsere Fachkundige unterzogen werden, nachdem die vorherige Komplettentleerung und Reinigung erfolgten. Zu unserem Tagesgeschäft zählen neben der fachgerechten Abscheiderprüfung auch die Abscheiderentleerung sowie die anschließende Reinigung.
Unser Angebot umfasst folgende in der DIN geforderte Arbeiten:
- Angaben über den Ort der Prüfung und den Betreiber der Anlage
- Angabe der Bestandsdaten, den Auftraggeber, den Prüfer und der zuständigen Behörde
- Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. Schachtaufbauten (Überhöhung / Warnanlage)
- Baulicher Zustand und Dichtheit der Anlage
- Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen (falls vorhanden)
- Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung durch Gewichts- und Volumenbestimmung des Schwimmers
- Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte der Abscheideranlage
Natürlich bieten wir auch die Rohrleitungsprüfung nach DIN 1610 an.
Warum ist die Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage wichtig?
Die regelmäßige Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie effizient und umweltgerecht funktioniert, die gesetzlichen Vorgaben einhält und Umweltauswirkungen minimiert werden.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Die gesetzlich vorgeschriebene Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage dient der Einhaltung aller relevanten Umweltvorschriften. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter stellen sicher, dass Ihre Abscheideranlage nicht nur den aktuellen technischen Standards entspricht, sondern auch sämtlichen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Unter anderem wird in folgenden Gesetzen und Verordnungen die Anforderungen definiert:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Das WHG regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und die Anforderungen an Abscheideranlagen. Es legt fest, dass Abscheideranlagen regelmäßig zu prüfen sind.
- Technische Regel für wassergefährdende Stoffe (TRwS): Die TRwS enthält technische Anforderungen und Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, also Substanzen, die die Wasserqualität schädigen, zum Beispiel Öle und Chemikalien.
- Landeswassergesetze: Teilweise regeln Landeswassergesetze den Umgang mit Abscheideranlagen.
- Lokale Verordnungen: Auch lokale Verordnungen, zum Beispiel von Wasserversorgern, enthalten teilweise Anforderungen an den Umgang mit Abscheideranlagen.
Die genauen Artikel und Paragrafen variieren nach Rechtslage und unterliegend Änderungen. Dieser Auszug ist nicht vollständig. Wir raten zu weiterer Recherche zu Ihrer lokalen Regelung.
Um Risiken und Auswirkungen für die Umwelt zu minimieren, bzw. vorzubeugen, tragen Generalinspektionen dazu bei, die Vorgaben zu kontrollieren und einzuhalten.
Vermeidung von Umweltauswirkungen
Wie festgestellt, stellt die gesetzlich vorgeschriebene Generalinspektion einen Umweltschutz dar. Eine regelmäßig gewartete Anlage verhindert Umweltschäden, spart Kosten für Reinigungsmaßnahmen und mögliche Strafzahlungen. Zudem bringt eine gut gewartete Abscheideranlage zahlreiche Vorteile mit sich, darunter:
- Früherkennung von Leckagen: Durch regelmäßige Inspektionen entdecken Sie Beschädigungen, Leckagen und Defekte der Anlage früher. Damit haben Sie Gelegenheit, nachzubessern, bevor es zu möglicherweise schwerwiegenden Undichtigkeiten kommt.
- Schutz des Grundwassers: Sie stellen sicher, dass das Grundwasser nicht durch Schadstoffe, die über den Boden ins Wasser gelangen, verunreinigt wird.
- Beitrag zum Gewässerschutz: So wie eine regelmäßig inspizierte Abscheideranlage das Grundwasser schützt, tut sie selbes auch für Gewässer und Flüsse.
So läuft eine Generalinspektion ab:
- 1. Vor-Ort-Prüfung: Unsere Spezialisten prüfen Ihre Abscheideranlage bei Ihnen vor Ort.
- 2. Dokumentation und Bestandsdaten: Wir erstellen eine detaillierte Dokumentation, inkl. der oben genannten Angaben für die zuständige Behörde. Dabei werden unter anderem folgende Eckdaten erfasst: Datum, Uhrzeit, die verantwortlichen Fachkundigen, gegebenenfalls Unternehmensinformationen, die geografische Lage der Abscheideranlage, Baujahr, Hersteller, Kapazität und weitere Merkmalen der Anlage.
- 3. Sicherheitsüberprüfung: Hierzu gehört die Überprüfung von Überhöhungen und Warnanlagen. Das umfasst unter anderem:
- Überhöhungen: Damit wir sicherstellen können, dass die Überhöhung den Anforderungen und der Art der Stoffe entspricht, werden die Maße der Überhöhungen auf ihre Höhe und Kapazität bewertet. Es erfolgt zudem eine Sichtkontrolle auf Risse und Beschädigungen allgemein. Auffälligkeiten werden dokumentiert und gegebenenfalls eine Empfehlung zur Anpassung, Verbesserung oder Reparatur ausgesprochen.
- Akustische Signalgeber: Das ordnungsgemäße Auslösen und die Wahrnehmung der Sirenen (Lautstärke, Reichweite) und anderen Warnmechanismen im Falle eines Austritts werden geprüft.
- Visuelle Signalgeber: Sofern vorhanden, werden auch zusätzliche optische Warnsignale überprüft. Das könne zum Beispiel Blitzleuchten oder Warnlichter sein. Hierbei kommt es auf die Sichtbarkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen an, damit gewährleistet ist, dass sie wahrgenommen werden.
- Weitere Sicherheitsvorkehrungen: Sofern vorhanden, sind auch automatische Abschaltvorrichtungen oder Notabsaugvorrichtungen zu prüfen.
- 4. Baulicher Zustand und Dichtheit: Der bauliche Zustand sowie die Dichtheit der Anlage werden eingehend geprüft, um sicherzustellen, dass sie den erforderlichen Standards entsprechen.
- 5. Zustand der Innenflächen und Einbauteile: Die Innenwände und -beschichtungen sowie Einbauteile und falls vorhanden auch weiteren elektrischen Einrichtungen werden grundlegend überprüft.
- 6. Vermessung der Verschlusseinrichtung: Durch Gewichts- und Volumenbestimmung wird die Verschlusseinrichtung des Schwimmers vermessen.
- 7. Überprüfung des Betriebstagebuchs: Das Betriebstagebuchwird überprüft, um sicherzustellen, dass Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen korrekt festgehalten wurden.
- 8. Nachweis der Entsorgung: Im letzten Schritt wird der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung der Anlageninhalte kontrolliert. Nach erfolgter Inspektion wird der Prüfbericht sowohl durch den Prüfer als auch durch den Betreiber unterschrieben. Die Dokumentation wird dann archiviert und kann bei zukünftigen Inspektionen oder als Nachweis verwendet werden.
Zusätzlich zu der Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage bieten wir auch die Rohrleitungsprüfung nach DIN 1610 an. Damit stellen wir sicher, dass Ihre gesamte Anlage höchsten Qualitätsstandards entspricht.